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1. |
Der Realschulabschluss oder eine
gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder
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2. |
der Hauptschulabschluss oder eine
gleichwertige Schulbildung, zusammen mit |
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a) |
einer erfolgreich abgeschlossenen
Berufsausbildung mit einer vor-gesehenen
Ausbildungsdauer |
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b) |
einer Erlaubnis als
Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder
einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich
geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer
in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe. |