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Strukturierte Qualitätsberichte der Krankenhäuser § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V Erstmals im Jahr 2005 sind die zugelassenen Krankenhäuser in Deutschland verpflichtet, für das Jahr 2004 einen Qualitätsbericht zur erstellen und im Internet zu veröffentlichen. Die Vorschriften sehen für die Krankenhäuser die Erstellung der Qualitätsberichte im Abstand von zwei Jahren vor. Ziel ist es, für Interessierte eine erhöhte Transparenz der Krankenhausleistungen herzu-stellen und ein Einblick in die Qualitätssicherung der Krankenhausversorgung zu geben. Wenn Sie z.B. für eine bestimmte Operation oder Behandlung nach einem geeigneten Krankenhaus in Ihrer Nähe suchen oder sich einfach nur informieren wollen, erhalten Sie hier Unterstützung und Orientierungshilfe. Die einheitlich strukturierten Qualitätsberichte sämtlicher Krankenhäuser in Deutschland können u.a. auf der Homepagewww.g-qb.de. abgerufen werden.